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Stromkennzeichnung

Woher kommt unser Strom und wie setzt er sich zusammen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in der beigelegten Tabelle und den Grafiken. Sie sehen, auf welche Art der Strom produziert wird, den wir Ihnen im Jahr 2024 geliefert haben. Sie sehen auch, welche Anteile davon aus der Schweiz stammen.

Stromkennzeichnung 2024

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier: AGB (gültig ab 1. Januar 2025)

Peak Shaving

Ab 2026 greifen neue Regeln für die Einspeisung von Solarstrom,
mit denen das Netz durch «Peak Shaving» entlastet werden soll.

Damit der Ausbau der Solarenergie weiter voranschreiten kann, braucht es rasch umsetzbare Lösungen, die im bestehenden Netz Platz für zusätzliche Solaranlagen schaffen. Das neue Stromgesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, sieht hierfür passende Massnahmen vor. Eine zentrale Rolle spielt dabei die netzdienliche Einspeiseregelung, auch bekannt als «Peak Shaving».
Diese Regelung ermöglicht eine effizientere Nutzung des bestehenden Stromnetzes. So können insgesamt mehr Solaranlagen angeschlossen und grössere Mengen Solarstrom ins Netz eingespeist werden.
Die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben notwendigen Massnahmen wurden, in enger Zusammenarbeit mit der gesamten Strombranche entwickelt. Sie werden von allen relevanten Verbänden gemeinsam getragen und unterstützt, insbesondere vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und dem Schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie (Swissolar).
Die neue Einspeiseregelung legt fest, dass Solaranlagen höchstens 70 Prozent ihrer Modulleistung (DC-Nennleistung) ins Stromnetz einspeisen dürfen. Der Eigenverbrauch sowie die Zwischenspeicherung des erzeugten Solarstroms bleiben dabei jederzeit uneingeschränkt möglich.
Dies gilt für folgende Anlagen

  • Die neue Regelung gilt für alle Solaranlagen, deren technisches Anschlussgesuch (TAG) ab dem 1. Januar 2026 bei der Elektra Rapperswil eingereicht wird.
  • Bestehende Anlagen sind ebenfalls betroffen, sofern der Wechselrichter ersetzt wird. 

Pflichten und Produktionsverluste
Die Massnahme ist verpflichtend und Produktionsverluste werden nicht entschädigt. Gemäss Stromgesetz dürfen diese höchstens drei Prozent der jährlichen Stromproduktion betragen. In der Praxis liegt der Verlust jedoch meist unter einem Prozent. Durch einen gezielt optimierten Eigenverbrauch können Produktionsverluste vollständig vermieden oder weiter reduziert werden.

Umsetzungsvarianten
Variante 1: Optimierung des Eigenverbrauchs
Mit einem Energiemanagementsystem (EMS) kann der Stromverbrauch flexibel gesteuert werden, beispielsweise für Boiler, Ladestationen oder Batteriespeicher. Damit das EMS den Eigenverbrauch optimal regeln kann, ist eine Messung des Stromflusses erforderlich. Diese kann entweder über einen separaten, privaten Stromzähler oder über die Kundenschnittstelle des Netzbetreiber-Zählers erfolgen. Leistungsspitzen, die über 70 % der Modulleistung hinausgehen, werden so für den Eigenverbrauch genutzt und nicht ins Netz eingespeist.

Variante 2: Limitierung der Produktion
Bei dieser Variante wird die Stromproduktion der Solaranlage fest begrenzt. Die Limitierung erfolgt durch eine dauerhafte Einstellung am Wechselrichter. Für Solaranlagen ohne Eigenverbrauch ist dies die einzige Möglichkeit, um die netzdienliche Einspeiseregelung umzusetzen.

Variante 3: Top-40, Entschädigung der Produktionsverluste
Die Elektra Rapperswil hat bereits im Jahr 2025 das Produkt Top 40 eingeführt. Bei diesem Produkt wird die Begrenzung der Solaranlage mit einer höheren Einspeisevergütung belohnt. Wer mindestens die letzten 40% oder mehr seines Solarstroms selbst verbraucht, statt ihn ins Netz einzuspeisen, profitiert bei der Elektra Rapperwil ausserdem von einer um 8% höheren Einspeisevergütung.
Weitere Informationen zum Produkt Top-40 finden Sie unter Rücklieferprodukt Top-40.

M25-Leerrohr im Neubau, Verpflichtung zur Vorinstallation

Zur Vermeidung nachträglicher baulicher Eingriffe bietet ein Leerrohr Flexibilität um die zukünftige Kommunikationsinfrastruktur, ohne grössere bauliche Eingriffe vornehmen zu können. Dies ist angesichts der sich schnell entwickelnden Technologien wichtig und sinnvoll.
Gemäss den Werkvorschriften BE/JU/SO (einschliesslich der Werkvorschriften Schweiz) ist zur Sicherstellung der Kommunikationsverbindung ein Leerrohr M25 vom Standort der Messeinrichtung bis zur Fassade verbindlich vorzusehen (WV CH, Kapitel 7.4, Ziffer 3).
Die heutigen Smart-Meter sind präzise, benutzerfreundlich und ermöglichen eine transparente Verbrauchserfassung. Je nach eingesetzter Technologie kommunizieren diese intelligenten Messgeräte über ein Point-to-Point- oder Funkmodul.
Abhängig vom Standort der Messeinrichtung kann die Kommunikationsverbindung beeinträchtigt oder abgeschwächt sein. In solchen Fällen ist eine Signalverstärkung erforderlich.
Das vorgesehene Leerrohr M25 dient in diesem Zusammenhang als technische Reserve, um eine Signalverstärkung vom Standort der Messeinrichtung bis zur Fassade fachgerecht und ohne bauliche Nacharbeiten einziehen zu können.

Links

www.gebnet.ch
Zuständig für die Energieverrechung, Mutationen, Zählerablesungen und das Mahnwesen der Elektra Rapperswil inkl. Administrations- und Sektretariatsarbeiten.

www.pronovo.ch
Informationen für Stromeinspeiser

www.elcom.admin.ch/elcom/de/home/themen/strompreise.html
Vergleich der Strompreise der Elektra Rapperswil mit den Preisen im übrigen Kantonsgebiet oder der ganzen Schweiz

www.bkw.ch
Vorliegender Verteilnetzbetreiber auf der Netzebene 5 (Mittelspannung)

www.rapperswil-be.ch
Gemeinde Rapperswil BE

www.electrosuisse.ch
SEV - Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik

www.strom.ch
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen

www.esti.admin.ch
Eidgenössisches Starkstrominspektorat

www.gvb.ch
Gebäudeversicherung Bern