Eigenverbrauch Plus, ZEV, vZEV, LEG

Letzte Aktualisierung

VNB-Praxismodell "Eigenverbrauch Plus"
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

VNB-Praxismodell "Eigenverbrauch Plus"

Als Eigentümerin einer Liegenschaft mit einer Solaranlage im Versorgungsgebiet der Elektra Rapperswil haben Sie die Möglichkeit, den erzeugten Solarstrom direkt an Ihre Mieter/innen oder Ihre Nachbarn zu verkaufen.

Damit senken Sie Ihre eigenen Energiekosten und bieten den involvierten Parteien gleichzeitig die Chance, lokal produzierten Strom vom eigenen Dach zu nutzen. Dieser ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz. Die Verteilung des Solarstroms erfolgt automatisch, dynamisch und in Echtzeit, ganz ohne administrativen Aufwand für Sie oder die Endverbraucher.

Unsere Abrechnungslösung: Eigenverbrauch Plus

Das Produkt Eigenverbrauch Plus ist die Abrechnungslösung der Elektra Rapperswil für ZEV und vZEV. Ab dem 1. Januar 2026 profitieren alle Teilnehmenden von einer klar nachvollziehbaren und fairen Abrechnung. Die Lösung orientiert sich am Verteilnetzbetreiber (VNB)-Praxismodell und wurde speziell entwickelt, um die Verwaltung und Abrechnung von selbst produziertem Strom möglichst einfach und effizient zu gestalten.

Sie sind Eigentümer/in einer Liegenschaft mit einer Solarstromanlage und möchten Ihren produzierten Strom den Mietern und Nachbarn zugänglich machen?

Basierend auf dem individuellen Stromverbrauch bietet die Elektra Rapperswil eine exakte Verrechnung des Solarstroms an. Damit optimieren Sie Ihre Kosten und ermöglichen den Mietern oder Ihren Nachbarn den Bezug von Solarstrom vom eigenen Dach. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern, die Elektra Rapperswil nimmt Ihnen jeglichen Aufwand ab.

Vorteile vom Produkt Eigenverbrauch Plus

  • Mit dem Eigenverbrauch Plus steigern Sie den Eigenverbrauch in Ihrer Liegenschaft – das erhöht die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage und verkürzt deren Amortisationsdauer.
  • Die Endverbraucher profitieren von tieferen Strompreisen, denn Solarstrom vom eigenen Dach ist günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz.
  • Die Abrechnung des Solarstroms erfolgt fair und verbrauchsgerecht, für volle Transparenz und Gerechtigkeit unter den Beteiligten.
  • Mit Ihrem Engagement für Solarenergie setzen Sie ein klares Zeichen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
  • Die Elektra Rapperswil übernimmt die Verrechnung und das Inkasso.

So funktioniert der Eigenverbrauch Plus

Die Elektra Rapperswil übernimmt die Zählerablesung und erfasst die Verbrauchsdaten. Der Stromverbrauch der Endverbraucher wird in Eigenstrom und Netzstrom unterteilt. Auf dieser Grundlage erstellt die Elektra Rapperswil für jeden Zähler ein Verbrauchsprotokoll, das sowohl den Strom aus der PV-Anlage als auch den aus dem Netz bezogenen Strom umfasst.

Die Endverbraucher profitieren von vergünstigten Konditionen für den direkt verbrauchten Sonnenstrom, der Eigenstrom wird immer zu 80% vom Standardprodukt all in abgerechnet. Für die Dienstleistung der Elektra Rapperswil werden dem Produzenten des Eigenstroms 2 Rp. /kWh für Eigenstrom abgezogen.

Elektra Rapperswil Ihr Partner für die Stromversorgung

Als erfahrener Stromversorger setzen wir seit vielen Jahren erfolgreich Lösungen um, die eine effiziente und zuverlässige Stromversorgung ermöglichen.
Mit innovativen Angeboten wie der Abrechnungslösung Eigenverbrauch Plus unterstützen wir einen bewussten und optimierten Umgang mit Energie.

Auch Sie profitieren von dieser Erfahrung. Wenn Sie als Eigentümerin einer Liegenschaft mit Solaranlage Ihren erzeugten Strom unkompliziert und effizient an die mitwirkenden Parteien weitergeben möchten, ist der Eigenverbrauch Plus die ideale Lösung, mit minimalem Aufwand und maximaler Wirkung.

Download Infoblatt: rapperswil_eigenverbrauch_plus_infoblatt.pdf

Ihre Fragen zu Eigenverbrauch Plus

Wieso lohnt sich Eigenverbrauch?

Eigenverbrauch bedeutet, dass der auf dem Dach erzeugte Solarstrom direkt an der erzeugten Stelle genutzt wird, statt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Als Anlagenbetreiberin haben Sie die Möglichkeit, diesen lokal produzierten Strom gewinnbringend an Ihre Mieterinnen oder Nachbarn zu verkaufen. Da Solarstrom vom eigenen Dach günstiger ist als Netzstrom, profitieren alle: Die involvierten Parteien erhalten preiswerten, nachhaltig erzeugten Strom, und Sie steigern gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage.

Wie wird der Eigenverbrauch Plus angewendet?

Die Einführung vom Eigenverbrauch Plus ist unkompliziert und effizient.
Dank moderner Smart-Meter-Technologie wird der Solarstrom in Echtzeit und bedarfsgerecht auf die einzelnen Parteien verteilt. Die Abrechnung bleibt für die Endverbraucher einfach, Sie erhalten weiterhin ihre Stromrechnung direkt von der Elektra Rapperswil neu ergänzt um den Anteil des bezogenen Solarstroms von Ihrer Anlage.

Als Betreiberin der Solaranlage erhalten Sie von der Elektra Rapperswil quartalsweise eine Abrechnung, sowohl für gelieferten Solarstrom als auch für den ins Netz eingespeisten Überschuss.

Was ist der Unterschied vom Eigenverbrauch Plus zu einem ZEV?

Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einem ZEV der ZEV-Vertreter als „einziger Kunde“ gegenüber dem Netzbetreiber auftritt und lediglich über einen Netzanschluss verfügt. Beim Eigenverbrauch Plus hingegen bleiben die involvierten Parteien bei der Elektra Rapperswil, und die Elektra Rapperswil übernimmt die vollständige Abrechnung.

Was sind die Voraussetzungen für das Produkt Eigenverbrauch Plus?

  • Es wird eine Produktionsanlage benötigt, die mindestens 10 % der Anschlussleistung aufweist.
  • Bestehende Bewohnerinnen und Bewohner können selbst entscheiden, ob sie am Praxismodell teilnehmen möchten.
  • Der Mietvertrag muss um einen Anhang mit den Regelungen zum Praxismodell ergänzt werden.
  • Wenn sich das Praxismodell über mehrere Gebäude erstreckt, müssen alle Gebäude am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein.

Was sind die Gesetze zum Praxismodell?

Die genaue Ausgestaltung des Praxismodells ist gesetzlich nicht konkret festgelegt. Als allgemeine Grundlage gilt jedoch Artikel 16 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnG) in Verbindung mit Artikel 14 der Energiewirtschaftsverordnung (EnV). Zudem sind die Vorschriften des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) sowie des EnG zu beachten.

Wer ist für die Grundversorgung zuständig?

Die Endverbraucher werden vom Anlagenbetreiber auf Grundlage des Vertrages mit Solarstrom versorgt, entsprechend ihrem Eigenverbrauch. Sie bleiben jedoch eigenständige Endverbraucher und beziehen den restlichen Strom weiterhin von der Elektra Rapperswil.

Wer ist für die Messung und Abrechnung zuständig?

Die Verantwortung für die gesamte Messung liegt bei der Elektra Rapperswil. Die Abrechnung der Netznutzungsentgelte sowie der Energiebezugskosten aus dem Netz erfolgt für jeden Endverbraucher individuell.

Gibt es eine Vorgabe zur Produktionsleistung der PV-Anlage?

Ja, die Produktionsleistung der PV-Anlage im Eigenverbrauch muss mindestens 10% von der Anschlussleistung entsprechen.

Was sind die Kosten für das Produkt Eigenverbrauch Plus?

Die Installationskosten liegen bei jedem Eigenverbrauch Plus bei 450 CHF. (Diese werden dem Anlagebetreiber verrechnet.)
Für die Dienstleistung der Elektra Rapperswil werden dem Produzenten des Eigenstroms 2 Rp./kWh für Eigenstrom bei der Abrechnung abgezogen.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von selbst produziertem Strom, vor allem aus Photovoltaikanlagen.

Dieser kann innerhalb einer Liegenschaft oder zwischen benachbarten Gebäuden über Privatleitungen erfolgen. Unsere Kunden/innen – Verbraucher/innen und Produzenten/Innen - schliessen sich vertraglich zusammen und treten gegenüber der Elektra Rapperswil als ein gemeinsamer Kunde auf. Der erzeugte Strom kann durch einen Zusammenschluss lokal effizient genutzt werden, ohne dass das öffentliche Verteilnetz beansprucht wird. Die Abrechnung erfolgt innerhalb des Zusammenschlusses.

Blauer Zähler: Wird von der Elektra Rapperswil abgerechnet
Roter Zähler: Wird im ZEV intern verrechnet

Anmeldung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV)

Möchten Sie als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden?

Beantragen Sie die Anmeldung (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) über (info@elektra-rapperswil.ch) oder laden Sie sich das Anmeldeformular als PDF auf Ihren Computer. Anmeldung ZEV/vZEV)

Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung an eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma. Schliesslich stellt Ihre Elektroinstallationsfirma das Antragsformular gemeinsam mit den Meldepapieren der Elektra Rapperswil zu.

Ihre Fragen zum ZEV

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?
Ein ZEV ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien, die einen Teil ihres Stroms von einer vor Ort installierten Solaranlage beziehen. Mehrere Mietende oder Nachbarn können einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden.
Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als verbraucht wird, wird er automatisch in das Netz der Elektra Rapperswil eingespeist. Wenn mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, kommt der zusätzliche Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra Rapperswil.

Was sind die Voraussetzungen für einen ZEV?
Der Verbrauch und die Produktionsanlage sind hinter demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen.
Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am (Haus-) Anschlusspunkt des ZEV mindestens 10 Prozent.
Die verbrauchsabhängige Verrechnung der von der Elektra Rapperswil und allfälligen Energielieferantinnen oder Energielieferanten in Rechnung gestellten Leistungen (wie Netznutzung oder Strom) regeln die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unter sich. Für die Umsetzung kann der ZEV eine Dienstleisterin oder einen Dienstleister beiziehen.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bevollmächtigen eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, welche oder welcher den Zusammenschluss gegenüber der Elektra Rapperswil während des gesamten ZEV-Verhältnisses verbindlich vertreten.

Wer kann einen ZEV bilden?
Berechtigt zur Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sind alle (Grund-) Eigentümerinnen und Eigentümer, welche den Strom direkt am Ort der Produktion verbrauchen.
Die Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer können den Eigenverbrauch auch für ihre Mieterinnen und Mieter am Ort der Produktion vorsehen.
Unter gesetzlich definierten Voraussetzungen können auch Verbraucherinnen und Verbraucher auf anliegenden Grundstücken Teil des ZEV sein.

Wann kann ich mit einem ZEV starten?
Der Start des ZEV muss der Elektra Rapperswil mindestens drei Monate im Voraus gemeldet werden.

Wie funktioniert Eigenverbrauch?
Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan produzierten Strom von der Solaranlage direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra Rapperswil und wird vergütet.

Was muss bei einem ZEV mit der Elektra Rapperswil beachtet werden?
Die Eigentümer/innen müssen der Elektra Rapperswil eine Vertreterperson melden. Er oder sie ist alleiniger Ansprechpartner für die Elektra Rapperswil. Die Vertreterperson muss der Elektra Rapperswil folgende Schritte binnen drei Monaten bekanntgeben:

  • Bilden des ZEV
  • Auflösen des ZEV
  • Einsatz eines Speichers und dessen Verwendungszweck

Wann kann man aus einem ZEV austreten?

  • Sie Anspruch auf Marktzugang haben (d.h., Ihr Verbrauch ist grösser als 100 000 kWh/Jahr),
  • der/die Eigentümer*in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
  • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt.

Bin ich immer noch Kunde der Elektra Rapperswil?
Die einzelnen ZEV-Teilnehmenden sind nicht mehr Kunden der Elektra Rapperswil. Alle Fragen bezüglich der Stromlieferung müssen sie mit dem ZEV-Vertreter klären.

Was sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für einen ZEV?

  • Die Leistung der Solaranlage (kWp) muss mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung betragen.
  • Bestehenden Bewohnerinnen und Bewohnern steht es bei der Einrichtung frei, ob sie am ZEV teilnehmen oder nicht.
  • Der Mietvertrag muss einen Zusatz mit den ZEV-Regelungen beinhalten.
  • Die durch die Bildung eines ZEV möglichen Renditen müssen zwischen Eigentümer/in und Mietenden zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
  • Die Teilnehmenden müssen verbrauchsgerechte Abrechnungen erhalten.
  • Bei einem ZEV über mehrere Häuser muss jedes Haus am gleichen Hausanschlusskasten (HAK) angeschlossen sein.

Falls Sie weitere Fragen zum ZEV haben, beraten wir Sie jederzeit gerne.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Schweiz ein neues Kapitel in der Nutzung erneuerbarer Energien aufgeschlagen: Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) wird sind ein innovatives Modell, gemeinsam selbst erzeugten Strom zu nutzen.

Was ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)?

Ein vZEV ist ein Zusammenschluss von Stromverbraucher/innen, die den gemeinsam erzeugten Strom – beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage – nutzen können, ohne dass physische Leitungen zwischen den einzelnen Parteien bestehen. Stattdessen kann die Anschlussleitung bis zum Netzanschlusspunkt des öffentlichen Stromnetzes genutzt werden. Grundlage für diese Neuerung ist das revidierte Stromversorgungsgesetz, das im Rahmen des Mantelerlasses verabschiedet wurde. Dieses erlaubt den virtuellen Zusammenschluss, indem die bestehenden Anschlussleitungen weiterhin genutzt werden.

 

Grundlage für die Teilnahme an einem vZEV

Die Teilnahme an einem vZEV setzt voraus, dass alle Parteien denselben Netzanschlusspunkt haben, beispielsweise über die gleiche Verteilkabine im lokalen Stromnetz. Die genaue Netztopologie ist ein entscheidender Faktor, der vor der Gründung eines vZEV geprüft werden muss.
Zudem muss wie die Produktionsleistung im Verhältnis zur Anschlussleistung am Netzanschlusspunkt mindestens 10 % aufweisen.

In diesen Schritten zum vZEV bei der Elektra Rapperswil

Schritt 1
Reichen Sie eine Anfrage bezüglich der Netztopologie im Gebiet der Elektra Rapperswil über info@elektra-rapperswil.ch ein.

Schritt 2
Innert 15 Arbeitstagen meldet sich die Elektra Rapperswil bei Ihnen mit den Adressen, für welche eine vZEV möglich ist und der Anmeldung zum vZEV.

Schritt 3
Sie füllen die Anmeldung (vZEV) mit allen Beteiligten des vZEV aus, und senden die ausgefüllte Anmeldung an die Elektra Rapperswil zur Prüfung zurück.

Schritt 4
Die Elektra Rapperswil prüft die Richtigkeit der Dokumente, und bestätigt das Startdatum für den vZEV.

Zugleich wird sich die Elektra Rapperswil mit den vZEV-Teilnehmer in Verbindung setzen, um die Stromzähler durch Smartmeter auszutauschen.

Schritt 4
Die Elektra Rapperswil verrechnet jeden vZEV-Teilnehmer bis zum Startdatum ab, so das ab dem Startdatum nur noch eine Rechnung an den vZEV verrechnet wird.

Schritt 6
Die Elektra Rapperswil liefert dem vZEV-Vertreter/in, zu jedem Monatsende die Lastgangdaten und die dazu gehörende Rechnung zum virtuellen Zähler. Der vZEV-Vertreter haftet solidarisch für den ganzen vZEV. Die Elektra Rapperswil bietet keine Verrechnungsdienstleistung an, die interner Verrechnung ist Sache des vZEV.

Ihre Fragen zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Was sind die Mindestanforderungen an Solarstrom in einem vZEV?
Mindestens 10% des Stroms müssen aus Solarenergie stammen, basierend auf der Nennleistung der Solaranlagen im Vergleich zur summierten Anschlussleistung.

Ist eine vZEV privatrechtlich organisiert?
Ein vZEV ist privatrechtlich organisiert, und die beteiligten Parteien können ihre Verträge und Abrechnungen individuell gestalten.

Wie sieht die Vertragsgestaltung aus in einem vZEV?
Die Teilnehmenden eines vZEV schliessen untereinander Verträge ab, die die Verteilung und Abrechnung des Solarstroms regeln, einschliesslich der Verteilung von Kosten und Einnahmen sowie der Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Was ist ein virtueller Messpunkt und wie wird dieser abgerechnet?
Die Stromzähler der einzelnen Verbraucher werden softwareseitig zu einem virtuellen Verbund zusammengeführt. Smart Meter ermöglichen die Aufzeichnung und Abrechnung der Stromproduktion und des Verbrauchs für jede/n Teilnehmer/in.

Wie sind die Energieflüsse in einem vZEV geregelt?
Der lokal erzeugte Strom wird innerhalb des Zusammenschlusses verteilt. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist, und bei Bedarf wird Strom aus dem Netz bezogen.

Wer ist für den Unterhalt der Anschlussleitung zuständig?
Am Eigentum der Anschlussleitung oder den Unterhaltskosten entsteht durch die Bildung einer vZEV keine Änderung. In den meisten Fällen ist die Anschlussleitung im Eigentum der Elektra Rapperswil und wird weiterhin durch die Elektra Rapperswil unterhalten. Das bedeutet, dass die Elektra Rapperswil für die Wartung und Instandhaltung der Anschlussleitungen verantwortlich bleibt.

Ist ein vZEV mit Privatmessungen möglich?
Nein, dies ist nicht möglich. Alle abrechnungsrelevanten Messungen zur Bildung der virtuellen Messung müssen durch die Elektra Rapperswil realisiert werden. Dies stellt sicher, dass die Messdaten korrekt und zuverlässig erfasst werden, was für die genaue Abrechnung und Verteilung des Stroms innerhalb der vZEV unerlässlich ist.

Kann ich mit einem ZEV bei einem vZEV mitmachen?
Ja es ist möglich mit einem ZEV bei einem vZEV mitzuwirken, wenn diese denselben Netzanschlusspunkt besitzen, in diesem Fall wird der ZEV als eine Verbraucherstätte im vZEV angesehen.

Wie erfolgt die Abrechnung der vZEV und der einzelnen Teilnehmenden?
Die interne Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden des vZEV obliegt der/dem Vertreter/in der vZEV. Die Elektra Rapperswil erstellt eine Abrechnung für die aus dem Netz bezogene Energie, die sowohl die Netznutzung, Abgaben als auch die Energie in der Grundversorgung umfasst. Diese Rechnung wird für die gesamte vZEV summiert gestellt. Zusätzlich erhält die/der Vertreter/in der vZEV von der Elektra Rapperswil die Datenreihen pro Messstelle, die zur internen Abrechnung verwendet werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Elektra Rapperswil nur die Gesamtabrechnung für die vZEV erstellt und die detaillierte Abrechnung auf die einzelnen Teilnehmenden nicht Teil der Abrechnung der Elektra Rapperswil ist. Die/der Vertreter/in der vZEV ist dafür verantwortlich, die erhaltenen Daten zu nutzen, um die Kosten und den Verbrauch fair und transparent auf die einzelnen Teilnehmenden zu verteilen.

Was passiert, wenn sich die Netztopologie ändert, z.B. durch Netzerweiterungen?
Innerhalb eines Netzgebietes kann sich die Netztopologie ändern, indem z.B. neue Verteilkabinen oder Trafostationen realisiert oder bestehende versetzt werden. Entsprechend kann sich auch der Netzanschlusspunkt ändern. Falls die vZEV aufgrund der geänderten Netztopologie in der bestehenden Konstellation nicht mehr zulässig ist, teilt die Elektra Rapperswil dies der/dem Vertreter/in der vZEV mit und ermöglicht eine Anpassung der Teilnehmenden innerhalb von 12 Monaten. Dies gibt den Beteiligten ausreichend Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die vZEV den gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Parallel zur Einführung des vZEV wird ab dem 1. Januar 2026 ein weiteres Modell zur gemeinschaftlichen Energieversorgung umgesetzt: die Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Eine LEG ermöglicht es, dass sich Gebäude innerhalb eines Ortes oder einer Gemeinde zusammenschliessen und gegenseitig den produzierten Solarstrom verkaufen. 

Ob eine LEG gebildet werden kann, hängt von den örtlichen Netzverhältnissen ab. Alle Teilnehmenden müssen sich innerhalb derselben Gemeinde befinden, über die lokale Netzinfrastruktur verbunden sein und über einen installierten Smart Meter verfügen. Zudem müssen genügend Produktionsanlagen beteiligt sein, sodass mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden erreicht werden.

Was gibt es für Akteure und Rollen in einer LEG

Verteilnetzbetreiber (Elektra Rapperswil), LEG-Vertretung, LEG-Dienstleister, LEG-Produzenten/in und LEG-Konsumenten.

Elektra Rapperswil

  • Klärt die Netztopologie auf eine LEG Anfrage

  • Prüft die Anmeldung der LEG auf deren Richtigkeit

  • Installiert die Smartmeter, falls noch nicht vorhanden

  • Liefert die notwendigen Messdaten für die LEG internen und externen Stromflüsse

  • Rechnet die Netzkosten und die Stromlieferung ausserhalb der LEG ab

  • Vergütet den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom

LEG-Vertreter

  • Vertritt die Gemeinschaft gengenüber der Elektra Rapperswil

  • Legt intern mit den Teilnehmenden die Bedingungen zum LEG fest

  • Meldet der Elektra Rapperswil Mutationen in der LEG

  • Ist verantwortlich für die Abrechnung der LEG internen Stromlieferungen

LEG-Dienstleister

  • Die Rolle kann vom LEG-Betreiber selbst übernommen werden, wird aber in der Regel von einem Dienstleister ausgeführt

  • Steht im Vertragsverhältnis mit den LEG-Betreibern/innen

  • Übernimmt die Abrechnung der LEG für die LEG-Betreiber/innen

LEG-Produzent/in (Teilnehmender)

  • Regelt mit der LEG den Preis für die Stromeinspeisung in die LEG sowie die Kostentragung für Administration und Abrechnung

  • Verkauft den eingespeisten Strom prioritär innerhalb der LEG

  • Verkauft den überschüssigen Strom an die Elektra Rapperswil

LEG-Konsument/in (Teilnehmender)

  • Regelt mit der LEG den Preis für den Strombezug aus der LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung

  • Kauft den Strom prioritär aus der LEG ein

  • Kauft den Reststrombezug bei der Elektra Rapperswil ein

Informationen für Kundinnen und Kunden, die einer LEG beitreten möchten

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es, lokal produzierten Strom im eigenen Quartier oder in der Gemeinde zu nutzen. Wichtig zu wissen ist, dass eine LEG als Gemeinschaft organisiert ist. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn eine LEG-Vertretung besteht, welche die Anmeldung bei der Elektra Rapperswil übernimmt. Einzelne Kundinnen und Kunden können sich nicht direkt bei der Elektra Rapperswil anmelden.

Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, prüfen Sie zuerst, ob in Ihrem Quartier oder in Ihrer Gemeinde bereits eine LEG besteht.

Derzeit kann die Elektra Rapperswil keine öffentliche Übersicht über bestehende LEG anbieten, unser Ziel ist es, bestehende LEG unter Einwilligung der bestehenden LEG Verantwortlichen auf unserer Website zu publizieren. Falls Sie nicht wissen, ob bereits eine LEG existiert, empfehlen wir, sich bei Ihrer Nachbarschaft, der Eigentümerschaft oder der Verwaltung zu erkundigen. Eine automatische Einsicht in bestehende LEG ist zurzeit nicht möglich. Zudem entscheidet jede LEG-Vertretung selbst über die Aufnahme neuer Teilnehmender und kann Beitritte zulassen oder ablehnen, sofern die technischen und netzseitigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Elektra Rapperswil kann Auskunft über die Netztopologie geben, um abzuklären, ob eine Teilnahme an einer LEG grundsätzlich möglich ist und welcher Netznutzungsrabatt dabei zur Anwendung kommt.

Möchten Sie einer bestehenden LEG beitreten, wenden Sie sich direkt an deren LEG-Vertretung. Diese prüft die Aufnahme, organisiert die Anmeldung bei der Elektra und stellt sicher, dass alle technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.

Checkliste für den Beitritt oder die Gründung einer LEG

Ein Beitritt zu einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist grundsätzlich möglich, wenn:

  • bereits eine LEG besteht oder Sie selbst die Rolle der LEG-Vertretung übernehmen,

  • sich Ihr Haushalt oder Betrieb in derselben Gemeinde wie die übrigen Teilnehmenden befindet,

  • Sie an derselben Netzebene angeschlossen sind,

  • ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert ist,

  • die Anmeldung durch die LEG-Vertretung bei der Elektra Rapperswil eingereicht wird.

Nach dem Eintritt in eine LEG weist die individuelle Stromrechnung der Elektra Rapperswil den persönlichen Reststrombezug sowie den persönlichen Anteil am LEG-Strom separat aus. Der interne Energiepreis innerhalb der LEG wird von der LEG-Vertretung festgelegt und ist deshalb nicht von der Elektra Rapperswil ersichtlich.

Bei einem Wegzug muss die LEG-Vertretung informiert werden. Neue Mietparteien werden nicht automatisch Mitglied der LEG, sondern müssen durch die LEG-Vertretung neu angemeldet werden.

Informationen für LEG-Vertretungen (Gründung, Anmeldung und Pflichten)

Anmeldung und Start der LEG

Für die Anmeldung benötigt die Elektra Rapperswil vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Unterlagen, inklusive der Teilnahmebestätigungen aller Beteiligten. Erst wenn alle Dokumente vollständig eingereicht sind, beginnt die gesetzliche Prüfungsfrist. In dieser Zeit prüft die Elektra Rapperswil insbesondere die technischen Voraussetzungen wie die Netztopologie, den erforderlichen Anteil an Produktionsanlagen sowie die Verfügbarkeit der Smart Meter.

Fehlende Smart Meter werden durch die Elektra Rapperswil installiert. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, bestätigt die Elektra Rapperswil den Start der LEG. Dieser erfolgt in der Regel auf den Beginn des nächsten Quartals, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Starttermin vereinbart wird. Teilnehmende, bei denen der Smart Meter noch nicht installiert ist, werden jeweils auf den ersten Tag des Monats nach der Installation in die LEG aufgenommen. Die Abrechnung als LEG beginnt ab dem festgelegten Quartalsstart.

Kommt es zu Verzögerungen, beispielsweise aufgrund baulicher Gegebenheiten wie asbesthaltiger Installationen, informiert die Elektra Rapperswil die LEG-Vertretung. Eine Aufnahme der betroffenen Partei ist erst nach erfolgreicher Installation des Smart Meters möglich.

Aufgaben und Pflichten der LEG-Vertretung

Die LEG-Vertretung ist innerhalb der Gemeinschaft unter anderem verantwortlich für:

  • die Führung einer aktuellen Teilnehmenden Liste

  • die Festlegung des internen Energiepreises für den LEG-Strom

  • die Organisation der internen Abrechnung des LEG-Stroms

  • die fristgerechte Meldung sämtlicher Mutationen wie Ein- und Austritte

Der interne Energiepreis ist erforderlich, da die Elektra Rapperswil zwar den LEG-Stromanteil ermittelt, jedoch keine Preisfestlegung oder Abrechnung der Energie übernimmt. Die LEG muss deshalb selbst regeln, wie der lokal produzierte Strom vergütet wird und wie Kosten für Datenaufbereitung, Verwaltung und Abrechnung verteilt werden. Dabei ist insbesondere die gesetzliche Regelung zum Netznutzungsrabatt zu beachten, dessen Höhe von der jeweiligen Netzstruktur abhängt.

Mutationen und Mindestanforderungen

Bei Änderungen in der Teilnehmerschaft ist die LEG-Vertretung verpflichtet, diese der Elektra Rapperswil spätestens bis zum Ende des laufenden Monats mitzuteilen. Zudem muss die Vertretung sicherstellen, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen insbesondere der erforderliche Anteil an Produktionsleistung dauerhaft erfüllt bleiben. Ist dies nicht mehr der Fall, setzt die Elektra Rapperswil eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer die notwendigen Anpassungen nachzuweisen sind.

Messdaten und Vergütung von Überschüssen

Die Elektra Rapperswil stellt der LEG-Vertretung periodisch die relevanten 15-Minuten-Messdaten zur Verfügung. Der innerhalb der LEG ausgetauschte Strom wird proportional zum jeweiligen Bezug der Teilnehmenden aufgeteilt. Stromüberschüsse, die nicht innerhalb der LEG verbraucht werden können, werden von der Elektra Rapperswil vergütet.

In diesen Schritten zu einer LEG

Schritt 1 (Vorbereiten und Abklären):

  • Netztopologie prüfen und abklären, ob eine LEG grundsätzlich möglich ist.

  • Sicherstellen, dass die erforderliche Mindestproduktionsleistung erreicht wird.

  • Teilnehmende darauf hinweisen, dass ein Smart Meter erforderlich ist; falls noch keiner installiert ist, wird dieser durch die Elektra Rapperswil eingebaut.

  • Interne Konditionen innerhalb der LEG festlegen (z. B. Energiepreis und Kostenverteilung).

  • Prüfen, ob Teilnehmende aktuell im Angebot «Elektra Rapperswil Eigenverbrauch Plus» sind, in diesem Fall ist eine Teilnahme an der LEG erst nach Kündigung dieses Angebots möglich.

Schritt 2 (Unterlagen zusammenstellen):

  • Vollständige Liste aller Teilnehmer mit Unterschrift zusammenstellen.

  • Alle Teilnehmer müssen eine Teilnahmebestätigung ausfüllen.

Schritt 3 (Anmeldung der LEG bei der Elektra Rapperswil):

  • Einreichung der vollständigen Anmeldung durch die LEG-Vertretung.

  • Eine Anmeldung ist ausschliesslich über die LEG-Vertretung möglich; einzelne Kundinnen und Kunden können keine Anmeldung vornehmen.

  • Übermittlung aller erforderlichen Formulare und Teilnahmebestätigungen.

  • Mit dem vollständigen Eingang der Unterlagen bei der Elektra beginnt die gesetzliche Prüfungsfrist.

Schritt 4 (Prüfung durch die Elektra Rapperswil):

  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt.

  • Falls Smart Meter fehlen, werden diese durch die GEBNET AG installiert.

Schritt 5 (Bestätigung der Elektra Rapperswil:

  • Die Elektra Rapperswil bestätigt der LEG-Vertretung den Startzeitpunkt.

  • Ab Start misst und verrechnet die Elektra Rapperswil LEG-Strom und Reststrom separat.

Aufgaben während des Betriebs der LEG:

  • Führung und laufende Aktualisierung der Teilnehmenden Liste, einschliesslich aller Mutationen.

  • Überwachung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dauerhaft eingehalten werden.

  • Organisation und Durchführung der internen Abrechnung des LEG-Energiepreises.

Auflösung einer LEG:

  • Meldung durch die LEG-Vertretung mindestens 3 Monate im Voraus.

Formulare

Gründungsformular: er_leg_gruendungsformular.pdf

Teilnahmeformular: er_leg_teilnahmeformular.pdf

Nutzungsbedingungen: er_leg_nutzungsbedingungen.pdf