ZEV, vZEV, LEG

Letzte Aktualisierung

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG voraussichtlich ab 2026)

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht die gemeinschaftliche Nutzung von selbst produziertem Strom, vor allem aus Photovoltaikanlagen.

Dieser kann innerhalb einer Liegenschaft oder zwischen benachbarten Gebäuden über Privatleitungen erfolgen. Unsere Kunden/innen – Verbraucher/innen und Produzenten/Innen - schliessen sich vertraglich zusammen und treten gegenüber der Elektra Rapperswil als ein gemeinsamer Kunde auf. Der erzeugte Strom kann durch einen Zusammenschluss lokal effizient genutzt werden, ohne dass das öffentliche Verteilnetz beansprucht wird. Die Abrechnung erfolgt innerhalb des Zusammenschlusses.

Blauer Zähler: Wird von der Elektra Rapperswil abgerechnet
Roter Zähler: Wird im ZEV intern verrechnet

Anmeldung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV)

Möchten Sie als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden?

Beantragen Sie die Anmeldung (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) über (info@elektra-rapperswil.ch) oder laden Sie sich das Anmeldeformular als PDF auf Ihren Computer. Anmeldung ZEV/vZEV)

Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung an eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma. Schliesslich stellt Ihre Elektroinstallationsfirma das Antragsformular gemeinsam mit den Meldepapieren der Elektra Rapperswil zu.

Ihre Fragen zum ZEV

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?
Ein ZEV ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien, die einen Teil ihres Stroms von einer vor Ort installierten Solaranlage beziehen. Mehrere Mietende oder Nachbarn können einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden.
Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als verbraucht wird, wird er automatisch in das Netz der Elektra Rapperswil eingespeist. Wenn mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, kommt der zusätzliche Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra Rapperswil.

Was sind die Voraussetzungen für einen ZEV?
Der Verbrauch und die Produktionsanlage sind hinter demselben Netzanschlusspunkt angeschlossen.
Die Produktionsleistung beträgt im Verhältnis zur Anschlussleistung am (Haus-) Anschlusspunkt des ZEV mindestens 10 Prozent.
Die verbrauchsabhängige Verrechnung der von der Elektra Rapperswil und allfälligen Energielieferantinnen oder Energielieferanten in Rechnung gestellten Leistungen (wie Netznutzung oder Strom) regeln die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unter sich. Für die Umsetzung kann der ZEV eine Dienstleisterin oder einen Dienstleister beiziehen.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bevollmächtigen eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, welche oder welcher den Zusammenschluss gegenüber der Elektra Rapperswil während des gesamten ZEV-Verhältnisses verbindlich vertreten.

Wer kann einen ZEV bilden?
Berechtigt zur Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sind alle (Grund-) Eigentümerinnen und Eigentümer, welche den Strom direkt am Ort der Produktion verbrauchen.
Die Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer können den Eigenverbrauch auch für ihre Mieterinnen und Mieter am Ort der Produktion vorsehen.
Unter gesetzlich definierten Voraussetzungen können auch Verbraucherinnen und Verbraucher auf anliegenden Grundstücken Teil des ZEV sein.

Wann kann ich mit einem ZEV starten?
Der Start des ZEV muss der Elektra Rapperswil mindestens drei Monate im Voraus gemeldet werden.

Wie funktioniert Eigenverbrauch?
Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan produzierten Strom von der Solaranlage direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra Rapperswil und wird vergütet.

Was muss bei einem ZEV mit der Elektra Rapperswil beachtet werden?
Die Eigentümer/innen müssen der Elektra Rapperswil eine Vertreterperson melden. Er oder sie ist alleiniger Ansprechpartner für die Elektra Rapperswil. Die Vertreterperson muss der Elektra Rapperswil folgende Schritte binnen drei Monaten bekanntgeben:

  • Bilden des ZEV
  • Auflösen des ZEV
  • Einsatz eines Speichers und dessen Verwendungszweck

Wann kann man aus einem ZEV austreten?

  • Sie Anspruch auf Marktzugang haben (d.h., Ihr Verbrauch ist grösser als 100 000 kWh/Jahr),
  • der/die Eigentümer*in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet
  • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt.

Bin ich immer noch Kunde der Elektra Rapperswil?
Die einzelnen ZEV-Teilnehmenden sind nicht mehr Kunden der Elektra Rapperswil. Alle Fragen bezüglich der Stromlieferung müssen sie mit dem ZEV-Vertreter klären.

Was sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für einen ZEV?

  • Die Leistung der Solaranlage (kWp) muss mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung betragen.
  • Bestehenden Bewohnerinnen und Bewohnern steht es bei der Einrichtung frei, ob sie am ZEV teilnehmen oder nicht.
  • Der Mietvertrag muss einen Zusatz mit den ZEV-Regelungen beinhalten.
  • Die durch die Bildung eines ZEV möglichen Renditen müssen zwischen Eigentümer/in und Mietenden zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
  • Die Teilnehmenden müssen verbrauchsgerechte Abrechnungen erhalten.
  • Bei einem ZEV über mehrere Häuser muss jedes Haus am gleichen Hausanschlusskasten (HAK) angeschlossen sein.

Falls Sie weitere Fragen zum ZEV haben, beraten wir Sie jederzeit gerne.

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Schweiz ein neues Kapitel in der Nutzung erneuerbarer Energien aufgeschlagen: Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) wird sind ein innovatives Modell, gemeinsam selbst erzeugten Strom zu nutzen.

Was ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)?

Ein vZEV ist ein Zusammenschluss von Stromverbraucher/innen, die den gemeinsam erzeugten Strom – beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage – nutzen können, ohne dass physische Leitungen zwischen den einzelnen Parteien bestehen. Stattdessen kann die Anschlussleitung bis zum Netzanschlusspunkt des öffentlichen Stromnetzes genutzt werden. Grundlage für diese Neuerung ist das revidierte Stromversorgungsgesetz, das im Rahmen des Mantelerlasses verabschiedet wurde. Dieses erlaubt den virtuellen Zusammenschluss, indem die bestehenden Anschlussleitungen weiterhin genutzt werden.

 

Grundlage für die Teilnahme an einem vZEV

Die Teilnahme an einem vZEV setzt voraus, dass alle Parteien denselben Netzanschlusspunkt haben, beispielsweise über die gleiche Verteilkabine im lokalen Stromnetz. Die genaue Netztopologie ist ein entscheidender Faktor, der vor der Gründung eines vZEV geprüft werden muss.
Zudem muss wie die Produktionsleistung im Verhältnis zur Anschlussleistung am Netzanschlusspunkt mindestens 10 % aufweisen.

In diesen Schritten zum vZEV bei der Elektra Rapperswil

Schritt 1
Reichen Sie eine Anfrage bezüglich der Netztopologie im Gebiet der Elektra Rapperswil über info@elektra-rapperswil.ch ein.

Schritt 2
Innert 15 Arbeitstagen meldet sich die Elektra Rapperswil bei Ihnen mit den Adressen, für welche eine vZEV möglich ist und der Anmeldung zum vZEV.

Schritt 3
Sie füllen die Anmeldung (vZEV) mit allen Beteiligten des vZEV aus, und senden die ausgefüllte Anmeldung an die Elektra Rapperswil zur Prüfung zurück.

Schritt 4
Die Elektra Rapperswil prüft die Richtigkeit der Dokumente, und bestätigt das Startdatum für den vZEV.

Zugleich wird sich die Elektra Rapperswil mit den vZEV-Teilnehmer in Verbindung setzen, um die Stromzähler durch Smartmeter auszutauschen.

Schritt 4
Die Elektra Rapperswil verrechnet jeden vZEV-Teilnehmer bis zum Startdatum ab, so das ab dem Startdatum nur noch eine Rechnung an den vZEV verrechnet wird.

Schritt 6
Die Elektra Rapperswil liefert dem vZEV-Vertreter/in, zu jedem Monatsende die Lastgangdaten und die dazu gehörende Rechnung zum virtuellen Zähler. Der vZEV-Vertreter haftet solidarisch für den ganzen vZEV. Die Elektra Rapperswil bietet keine Verrechnungsdienstleistung an, die interner Verrechnung ist Sache des vZEV.

Ihre Fragen zum virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)

Was sind die Mindestanforderungen an Solarstrom in einem vZEV?
Mindestens 10% des Stroms müssen aus Solarenergie stammen, basierend auf der Nennleistung der Solaranlagen im Vergleich zur summierten Anschlussleistung.

Ist eine vZEV privatrechtlich organisiert?
Ein vZEV ist privatrechtlich organisiert, und die beteiligten Parteien können ihre Verträge und Abrechnungen individuell gestalten.

Wie sieht die Vertragsgestaltung aus in einem vZEV?
Die Teilnehmenden eines vZEV schliessen untereinander Verträge ab, die die Verteilung und Abrechnung des Solarstroms regeln, einschliesslich der Verteilung von Kosten und Einnahmen sowie der Rechte und Pflichten der Mitglieder.

Was ist ein virtueller Messpunkt und wie wird dieser abgerechnet?
Die Stromzähler der einzelnen Verbraucher werden softwareseitig zu einem virtuellen Verbund zusammengeführt. Smart Meter ermöglichen die Aufzeichnung und Abrechnung der Stromproduktion und des Verbrauchs für jede/n Teilnehmer/in.

Wie sind die Energieflüsse in einem vZEV geregelt?
Der lokal erzeugte Strom wird innerhalb des Zusammenschlusses verteilt. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist, und bei Bedarf wird Strom aus dem Netz bezogen.

Wer ist für den Unterhalt der Anschlussleitung zuständig?
Am Eigentum der Anschlussleitung oder den Unterhaltskosten entsteht durch die Bildung einer vZEV keine Änderung. In den meisten Fällen ist die Anschlussleitung im Eigentum der Elektra Rapperswil und wird weiterhin durch die Elektra Rapperswil unterhalten. Das bedeutet, dass die Elektra Rapperswil für die Wartung und Instandhaltung der Anschlussleitungen verantwortlich bleibt.

Ist ein vZEV mit Privatmessungen möglich?
Nein, dies ist nicht möglich. Alle abrechnungsrelevanten Messungen zur Bildung der virtuellen Messung müssen durch die Elektra Rapperswil realisiert werden. Dies stellt sicher, dass die Messdaten korrekt und zuverlässig erfasst werden, was für die genaue Abrechnung und Verteilung des Stroms innerhalb der vZEV unerlässlich ist.

Kann ich mit einem ZEV bei einem vZEV mitmachen?
Ja es ist möglich mit einem ZEV bei einem vZEV mitzuwirken, wenn diese denselben Netzanschlusspunkt besitzen, in diesem Fall wird der ZEV als eine Verbraucherstätte im vZEV angesehen.

Wie erfolgt die Abrechnung der vZEV und der einzelnen Teilnehmenden?
Die interne Abrechnung der einzelnen Teilnehmenden des vZEV obliegt der/dem Vertreter/in der vZEV. Die Elektra Rapperswil erstellt eine Abrechnung für die aus dem Netz bezogene Energie, die sowohl die Netznutzung, Abgaben als auch die Energie in der Grundversorgung umfasst. Diese Rechnung wird für die gesamte vZEV summiert gestellt. Zusätzlich erhält die/der Vertreter/in der vZEV von der Elektra Rapperswil die Datenreihen pro Messstelle, die zur internen Abrechnung verwendet werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Elektra Rapperswil nur die Gesamtabrechnung für die vZEV erstellt und die detaillierte Abrechnung auf die einzelnen Teilnehmenden nicht Teil der Abrechnung der Elektra Rapperswil ist. Die/der Vertreter/in der vZEV ist dafür verantwortlich, die erhaltenen Daten zu nutzen, um die Kosten und den Verbrauch fair und transparent auf die einzelnen Teilnehmenden zu verteilen.

Was passiert, wenn sich die Netztopologie ändert, z.B. durch Netzerweiterungen?
Innerhalb eines Netzgebietes kann sich die Netztopologie ändern, indem z.B. neue Verteilkabinen oder Trafostationen realisiert oder bestehende versetzt werden. Entsprechend kann sich auch der Netzanschlusspunkt ändern. Falls die vZEV aufgrund der geänderten Netztopologie in der bestehenden Konstellation nicht mehr zulässig ist, teilt die Elektra Rapperswil dies der/dem Vertreter/in der vZEV mit und ermöglicht eine Anpassung der Teilnehmenden innerhalb von 12 Monaten. Dies gibt den Beteiligten ausreichend Zeit, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die vZEV den gesetzlichen und technischen Anforderungen entspricht.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG voraussichtlich ab 2026)

Parallel zur Einführung des vZEV wird ab dem 1. Januar 2026 ein weiteres Modell zur gemeinschaftlichen Energieversorgung umgesetzt: die Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Eine LEG ermöglicht es, dass sich Gebäude innerhalb eines Ortes oder einer Gemeinde zusammenschliessen und gegenseitig den produzierten Solarstrom verkaufen. Während sich vZEVs auf den Eigenverbrauch fokussieren, bieten LEG eine Plattform zur Optimierung des Handels mit lokal erzeugtem Strom. Details zur praktischen Umsetzung der LEG sollen im Herbst 2025 bekannt gegeben werden.