Service-Center

Letzte Aktualisierung

Störungen und Stromunterbrüche
Mutationen
Rechnung
Zahlungsfristen, Mahn- und Betreibungswesen
Stromzähler


Störungen und Stromunterbrüche

Unser Dorfelektriker die Elektro Roder AG steht Ihnen an 365 Tagen 24h für Störungen und Notfälle unter der Nummer 031 879 05 85 zur Verfügung.

Die Sekundär-Netze auf dem Gemeindegebiet von Rapperswil sind sehr betriebssicher gebaut und werden gut unterhalten. Trotzdem kann es vereinzelt durch Umwelteinflüsse (Blitzschlag, Stürme) oder andere Vorkommnisse zu Stromunterbrüchen kommen. Die Ursachen dafür können sogar ausserhalb des Sekundärnetzes der Elektra liegen, wenn die Störung in der Zuleitung (BKW) zur Trafostation liegt. Solche Stromunterbrüche sind für den Verbraucher zumindest unangenehm, aber sie können in extremen Fällen auch Verdienstausfälle oder Schäden an elektrischen Einrichtungen nach sich ziehen. Die Elektra Rapperswil bittet die Abonnenten bei solchen Vorfällen um Verständnis. Die Genossenschaften unternehmen das Möglichste, Unterbrüche in der Versorgung zu vermeiden und - sofern sie trotzdem auftreten - sie möglichst kurz zu halten.


Mutationen

Ihren Umzug, Eigentümerwechsel oder Zählerstand können Sie gerne direkt der GEBNET AG melden. Kontakt


Rechnung

Pro Jahr wird zwei Mal abgelesen und 4 Mal eine Rechnung verschickt:

Die Erklärung zum Aufbau der Rechnung finden Sie in der Musterrechnung.


Stromzähler

Damit Sie Ihren Stromverbrauch überprüfen können oder bei Umzügen den Stromverbrauch selber ablesen können, finden Sie hier die Anleitung zu unseren Zählern.


Zahlungsfristen, Mahn- und Betreibungswesen

  • Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung netto zahlbar.  
  • Anschliessend erfolgt eine Zahlungserinnerung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen (keine Mahngebühren).
  • Ist die Rechnung immer noch offen, erfolgt eine Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen (Mahngebühr CHF 20.00).
  • Nach erfolgloser Mahnung erfolgt eine letzte Mahnung mit Fälligkeit von 10 Tagen und der Ankündigung einer Inkassostation bei Nichtnachkommen der Zahlungsleistung (eingeschrieben, Mahngebühr CHF 20.00).
  • Bei erneuter nichterfolgten Zahlung wir ein Termin angekündig für den Einbau einer Inkassostation. Dies erfolgt telefonisch oder durch Anzeige / Karte, welche der Zählermonteur beim Kunden deponiert.
  • Die Kosten für die Montage der Inkassostation von CHF 450.00 exkl. MWST werden dem Kunden verrechnet.
  • Die Gebnet AG wird das Inkassowesen in unserem Auftrag konsequent verfolgen.

Inkassostationen (früher sog. "Münzzähler")

  • Nach der zweiten erfolglosen Mahnung wird beim Kunden eine Inkassostation montiert. Die Kosten für die Montage/Demontage einer Inkassostation werden dem betreffenden Kunden verrechnet.
  • Die Wertkarten zum Betrieb der Inkassostation können bei der Gebnet AG bezogen werden. Die Abrechung erfolgt durch die Gebnet AG.